Anfrage zu Krankenzusatz- und Zahnzusatzversicherungen

Michael Ksienzyk

Versicherungsfachmann (IHK), Finanzfachwirt (FH)

03731 – 3773910

krankenversicherung@infinakon.de



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    Eine Altersrückstellung ist ein Sparanteil, der in einem Versicherungsbeitrag enthalten ist. Dafür legt der Versicherer diesen Sparanteil in einem separaten „Topf“ an, um damit im Alter die Beiträge konstant halten zu können, auch wenn das Schadenaufkommen aufgrund „Älterwerdens“ ansteigt.
    Bei der Kalkulation von Risikotarifen (ohne Altersrückstellung) liegt eine Risikobewertung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zugrunde. Versicherungsnehmer haben mit steigendem Alter daher auch steigende Beiträge (in bestimmten Altersgruppen).
    Wir empfehlen den Abschluss von Risikotarifen, da hier ein späterer Wechsel des Anbieters problemloser vollzogen werden kann. Zudem „verliert“ der Kunde hierbei keine Rückstellung.


    Achtung: Bereits laufende oder angeratene Maßnahmen des Zahnarztes/der Zahnärztin sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.


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